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Halterabfrage: Wem gehört dieses Kennzeichen?

Kann man online herausfinden, wem ein Kennzeichen gehört? Nein – aber mit berechtigtem Interesse gibt es eine Halterauskunft. So funktioniert sie.

Kurz gesagt
  • Keine freie Halterabfrage im Internet.
  • Auskunft nur mit berechtigtem Interesse.
  • Bei Straftaten: Polizei.
  1. Interessez. B. Unfallschaden
  2. AntragZulassungsstelle oder KBA
  3. Auskunftgegen Gebühr
Halterauskunft nur mit berechtigtem Interesse

Wer ein Kennzeichen sieht, möchte manchmal wissen, wem das Fahrzeug gehört – etwa nach einem Parkrempler. Eine öffentliche Datenbank dafür gibt es in Deutschland aus gutem Grund nicht.

Keine freie Online-Abfrage

Die Halterdaten liegen bei den Zulassungsbehörden und im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie sind geschützt. Websites, die eine freie Halterabfrage versprechen, solltest du meiden.

Halterauskunft mit berechtigtem Interesse

Hast du ein berechtigtes Interesse – zum Beispiel, weil du Ansprüche aus einem Unfall oder einer Beschädigung geltend machen willst –, kannst du bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt eine einfache Registerauskunft beantragen. Du musst dein Interesse begründen; meist fällt eine Gebühr an.

Bei Unfällen und Straftaten

Bei Unfallflucht, Nötigung oder anderen Straftaten wendest du dich an die Polizei. Sie ermittelt den Halter selbst.

Was SchildScore zeigt

SchildScore bewertet nur Buchstaben-Zahlen-Kombinationen und kennt keine Halter. Kommentare über Fahrer, Halter oder Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Wenn du Halter eines Kennzeichens bist, kannst du es auf der Kennzeichen-Seite sperren lassen.

Häufige Fragen

Kann ich nach einem Parkrempler den Halter erfahren?

Ja, mit einer begründeten Registerauskunft bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt.

Was kostet eine Halterauskunft?

Es fällt in der Regel eine Gebühr an, die die Behörde festlegt.

Ist eine Halterabfrage bei Falschparkern möglich?

Nur mit berechtigtem Interesse, etwa wenn dir ein Schaden entstanden ist.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.

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