Kennzeichen beim Umzug behalten
Seit 2015 darfst du dein Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Landkreis behalten. Was du ummelden musst und was es kostet.
- Seit 2015 bundesweit möglich.
- Adresse trotzdem ummelden.
- Spart neue Schilder.
- Umziehenin einen anderen Kreis
- Adresse ummeldenbei der neuen Zulassungsstelle
- Kennzeichen bleibtkeine neuen Schilder nötig
Früher bedeutete ein Umzug in einen anderen Landkreis fast immer: neue Kennzeichen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland die Kennzeichenmitnahme.
Was das heißt
Du darfst dein bisheriges Kennzeichen behalten, egal in welchen Zulassungsbezirk du ziehst. Ein Münchner Kennzeichen kann also auch an einem Auto in Hamburg hängen.
Ummelden musst du trotzdem
Die neue Adresse musst du der Zulassungsstelle melden. Zuständig ist die Stelle an deinem neuen Wohnort. Du brauchst in der Regel:
- deinen Personalausweis mit neuer Adresse oder eine Meldebescheinigung,
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- gegebenenfalls eine SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer.
Die Adresse wird geändert, Kennzeichen und Plaketten bleiben. Das ist günstiger, als neue Schilder zu kaufen.
Und wenn ich neue Kennzeichen möchte?
Das geht natürlich auch. Dann bekommst du ein Kennzeichen deines neuen Bezirks – auch als Wunschkennzeichen.
Was das für das Kürzel bedeutet
Wegen der Kennzeichenmitnahme verrät das Kürzel nur noch, wo ein Fahrzeug einmal zugelassen wurde – nicht unbedingt, wo der Halter wohnt.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Umzug neue Kennzeichen beantragen?
Nein. Du kannst dein Kennzeichen behalten und meldest nur die neue Adresse.
Wo melde ich nach einem Umzug um?
Bei der Zulassungsstelle deines neuen Wohnorts – vielerorts auch online.
Gilt die Mitnahme auch für Wunschkennzeichen?
Ja, auch Wunschkennzeichen darfst du behalten.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.