Kennzeichenbeleuchtung: Was gilt?
Muss das Kennzeichen beleuchtet sein? Was ein Defekt kostet, ob LED-Leuchten erlaubt sind und worauf du beim Tausch achten musst.
- Hinten muss das Kennzeichen beleuchtet sein.
- Ein Defekt kann ein Verwarnungsgeld kosten.
- Nur zugelassene Leuchten verwenden.
- hinten weiß und gleichmäßig beleuchtet
- Leuchten mit Prüfzeichen
- farbige Beleuchtung
- blendende Leuchten
Damit das hintere Kennzeichen auch im Dunkeln lesbar ist, muss es beleuchtet sein, sobald das Licht eingeschaltet ist.
Defekte Beleuchtung
Fällt die Kennzeichenleuchte aus, kann das bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld kosten. Bei der Hauptuntersuchung gilt eine defekte Leuchte als Mangel.
Lampe selbst tauschen
Bei vielen Autos lässt sich die Leuchte mit wenigen Handgriffen tauschen. Prüfe danach, ob das ganze Kennzeichen gleichmäßig ausgeleuchtet ist.
LED-Leuchten
Erlaubt sind nur Leuchten mit Prüfzeichen bzw. Zulassung für dein Fahrzeug. Einfache LED-Ersatzlampen ohne Zulassung können die Betriebserlaubnis gefährden. Fertige LED-Kennzeichenleuchten mit E-Prüfzeichen sind dagegen meist problemlos.
Was nicht erlaubt ist
Farbige Beleuchtung oder Leuchten, die blenden, sind tabu. Das Kennzeichen soll weiß und gut lesbar beleuchtet sein.
Häufige Fragen
Muss das vordere Kennzeichen beleuchtet sein?
Nein, die Beleuchtungspflicht gilt für das hintere Kennzeichen.
Was kostet eine kaputte Kennzeichenbeleuchtung?
In der Regel ein geringes Verwarnungsgeld. Repariere sie trotzdem schnell.
Sind blaue LED am Kennzeichen erlaubt?
Nein, farbige Kennzeichenbeleuchtung ist nicht zulässig.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.