Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Wunschkennzeichen kosten nur wenige Euro extra. Welche Gebühren für Reservierung, Zuteilung, Zulassung und Schilder ungefähr anfallen.
- Zusatzgebühr: rund zehn Euro.
- Online-Reservierung oft wenige Euro extra.
- Schilder: etwa 20 bis 40 Euro pro Paar.
Ein Wunschkennzeichen ist günstiger, als viele denken. Zu den normalen Kosten der Zulassung kommen nur wenige zusätzliche Gebühren.
Die Kostenpunkte im Überblick
- Gebühr für das Wunschkennzeichen: Für die Zuteilung einer Wunschkombination verlangen die Zulassungsstellen eine bundesweit geregelte Zusatzgebühr – rund zehn Euro.
- Reservierung: Für eine Online-Reservierung fällt häufig eine kleine zusätzliche Gebühr an.
- Zulassung: Die Gebühr für die Zulassung selbst zahlst du ohnehin, ob mit oder ohne Wunschkennzeichen.
- Schilder: Ein Paar Kennzeichen beim Schilderpräger kostet je nach Anbieter und Material meist zwischen etwa 20 und 40 Euro.
Die genauen Beträge können sich ändern und je nach Zulassungsstelle leicht abweichen. Die aktuellen Gebühren nennt dir deine Zulassungsstelle.
Kostet ein „wertvolles“ Kennzeichen mehr?
Nein. Ein kurzes oder besonders schönes Kennzeichen wie B-MW 1 kostet bei der Zulassungsstelle genauso viel wie jedes andere Wunschkennzeichen – wenn es frei ist. Kennzeichen werden in Deutschland nicht versteigert oder verkauft. Mehr dazu im Artikel Kann man Kennzeichen verkaufen?
Spartipp
Schilder sind oft online oder bei Präger-Ketten günstiger als direkt neben der Zulassungsstelle. Achte darauf, dass die Schilder zertifiziert sind.
Wie viel ein Kennzeichen „wert“ wäre, schätzt SchildScore übrigens zum Spaß auf jeder Kennzeichen-Seite.
Häufige Fragen
Ist ein Wunschkennzeichen teurer als ein normales?
Nur um die Zusatzgebühr von rund zehn Euro und eventuell die Reservierungsgebühr.
Kostet B-MW 1 mehr als B-XY 4321?
Nein, alle Wunschkennzeichen kosten bei der Zulassungsstelle gleich viel.
Muss ich die Gebühr jedes Jahr zahlen?
Nein, die Gebühr fällt einmalig bei der Zuteilung an.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.