E-Kennzeichen für Elektroautos
Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen, wie du es beantragst und welche Vorteile wie Parken oder Busspuren Städte damit einräumen können.
- Für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride.
- Freiwillig, aber Voraussetzung für Vorteile.
- Vorteile legt jede Kommune selbst fest.
Das E am Ende des Kennzeichens kennzeichnet elektrisch betriebene Fahrzeuge. Grundlage ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
Wer bekommt ein E-Kennzeichen?
- Reine Elektrofahrzeuge (Batterie).
- Brennstoffzellenfahrzeuge.
- Plug-in-Hybride, wenn sie gesetzliche Grenzwerte beim CO₂-Ausstoß oder bei der elektrischen Reichweite einhalten.
Mögliche Vorteile
Das Gesetz erlaubt Kommunen, E-Fahrzeuge zu bevorzugen. Ob und welche Vorteile es gibt, entscheidet jede Stadt selbst. Möglich sind zum Beispiel:
- kostenloses oder vergünstigtes Parken,
- reservierte Parkplätze an Ladesäulen,
- Freigabe bestimmter Busspuren,
- Ausnahmen von manchen Zufahrtsbeschränkungen.
So bekommst du es
Das E-Kennzeichen beantragst du bei der Zulassung oder nachträglich bei der Zulassungsstelle. Die Erkennungsnummer darf ein Wunschkennzeichen sein; das E kommt ans Ende, zum Beispiel S-EV 1E.
Pflicht?
Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ohne E kannst du die Vorteile aber nicht nutzen – alternativ gibt es für ausländische E-Autos eine Plakette.
Häufige Fragen
Bekommt jeder Hybrid ein E-Kennzeichen?
Nein. Normale Hybride ohne Stecker nicht, Plug-in-Hybride nur bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Kostet das E-Kennzeichen extra?
Es fällt die normale Gebühr für eine Änderung bzw. die Zulassung an, dazu neue Schilder.
Parke ich mit E-Kennzeichen überall kostenlos?
Nein. Nur dort, wo die Stadt das ausdrücklich erlaubt und beschildert.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.