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Halterwechsel: Auto nach dem Kauf ummelden

Gebrauchtwagen gekauft? So meldest du das Auto um, was mit dem Kennzeichen passiert und was Käufer und Verkäufer beachten sollten.

Kurz gesagt
  • Der Käufer meldet das Auto um.
  • Das Kennzeichen kann unter Umständen bleiben.
  • Der Verkäufer meldet den Verkauf der Versicherung.
  1. eVB-Nummerbei der Versicherung
  2. UnterlagenTeil I und II, HU
  3. Ummeldenvor Ort oder online
  4. Kennzeichenübernehmen oder neu
Ummeldung nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben werden.

Was der Käufer tun muss

  • eine eVB-Nummer bei der eigenen Versicherung besorgen,
  • mit Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II und gültiger HU zur Zulassungsstelle – oder online ummelden,
  • gegebenenfalls ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer erteilen.

Was mit dem Kennzeichen passiert

Ist das Auto noch zugelassen, kann der Käufer das Kennzeichen unter Umständen übernehmen. Möchte er ein eigenes oder ein Wunschkennzeichen, bekommt er neue Schilder.

Was der Verkäufer tun sollte

  • einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe abschließen,
  • den Verkauf der Versicherung und gegebenenfalls der Zulassungsstelle melden.

Häufige Fragen

Wer meldet das Auto beim Halterwechsel um?

Der Käufer.

Darf ich mit den alten Kennzeichen nach Hause fahren?

Nur, wenn das Fahrzeug noch zugelassen und versichert ist und der Verkäufer zustimmt.

Kann ich das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten?

Unter Umständen ja – frag bei der Zulassungsstelle.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.

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