Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief erklärt
Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, welche musst du mitführen und was tun bei Verlust?
- Teil I (Fahrzeugschein) fährt mit.
- Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause.
- Beide enthalten das Kennzeichen bzw. Fahrzeugdaten.
| Teil I (Fahrzeugschein) | Teil II (Fahrzeugbrief) | |
|---|---|---|
| Mitführen | ja | nein |
| Aufbewahrung | im Fahrzeug bzw. bei dir | sicher zu Hause |
| Wichtig für | Kontrollen, Online-Zulassung | Verkauf, Halterwechsel |
Zu jedem zugelassenen Fahrzeug gehören zwei Dokumente.
Teil I – der Fahrzeugschein
Er enthält das Kennzeichen, Halterdaten und technische Daten. Du musst ihn beim Fahren mitführen und bei Kontrollen vorzeigen. Auf der Rückseite befindet sich ein Sicherheitscode für die Online-Zulassung.
Teil II – der Fahrzeugbrief
Er dokumentiert, wer als Halter eingetragen ist, und ist wichtig beim Verkauf. Bewahre ihn sicher zu Hause auf – nie im Auto.
Verlust
Bei Verlust bekommst du bei der Zulassungsstelle Ersatz. Für Teil II ist das aufwendiger, oft mit eidesstattlicher Versicherung.
Häufige Fragen
Muss ich den Fahrzeugbrief im Auto haben?
Nein, nur den Fahrzeugschein (Teil I). Teil II gehört nicht ins Auto.
Steht das Kennzeichen im Fahrzeugschein?
Ja.
Gibt es den Fahrzeugschein digital?
Es gibt digitale Angebote; ob sie den Papiernachweis ersetzen, hängt vom aktuellen Stand ab. Das Papierdokument bleibt gültig.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.