Leasingauto: Wer kümmert sich ums Kennzeichen?
Wunschkennzeichen beim Leasing, wer Halter ist und was bei Rückgabe mit dem Kennzeichen passiert – kurz erklärt.
- Wunschkennzeichen bei Bestellung angeben.
- Fahrzeugbrief bleibt meist beim Leasinggeber.
- Kennzeichen danach oft reservierbar.
- BestellungWunschkennzeichen angeben
- Zulassungmeist über den Händler
- RückgabeKennzeichen ggf. reservieren
Beim Leasing übernimmt oft der Händler die Zulassung. Trotzdem kannst du beim Kennzeichen mitreden.
Wunschkennzeichen
Gib dein Wunschkennzeichen bei der Bestellung an oder reserviere es selbst und teile die Reservierung mit. Die meisten Händler setzen das gern um.
Wer ist Halter?
Häufig bist du als Leasingnehmer Halter und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Den Fahrzeugbrief (Teil II) behält meist der Leasinggeber als Eigentümer.
Bei Rückgabe
Wird das Auto abgemeldet, kannst du dein Wunschkennzeichen oft reservieren lassen und am nächsten Fahrzeug weiternutzen. Sprich das rechtzeitig mit dem Händler ab.
Häufige Fragen
Kann ich beim Leasing ein Wunschkennzeichen haben?
In der Regel ja – gib es bei der Bestellung an.
Wer bekommt den Fahrzeugbrief beim Leasing?
Meist der Leasinggeber.
Kann ich mein Kennzeichen zum nächsten Leasingauto mitnehmen?
Oft ja, wenn es nach der Abmeldung reserviert wird.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Auskunft deiner Zulassungsstelle.